Geschrieben: 2010-09-14 19:29:55 in #zanzibar
Rechtsschutz ad absurdum: Die Rechtsschutzversicherungen in Deutschland tragen in der Regel keine Kosten, wenn es sich bei den Straftaten um Urheberrechtsverletzungen handelt. Gleiches gilt für die Abgabe der Unterlas- sungserklärung im Zivilverfahren.