Geschrieben: 1900-01-01 00:00:01 in None
Die Landesregierung in NRW ermöglicht den Hochschulen mit dem am 1. April 2006 in Kraft getretenen "Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen" die Einführung von Studienbeiträgen.