Geschrieben: 2018-03-29 06:49:09 in #zanzibar
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind nur bei wirklich wichtigen Gründen zulässig - also z.B. sind zu Ostern folgende verboten: " öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Aufzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen"