Geschrieben: 2015-04-22 14:15:32 in #zanzibar
TIL: Laut Einigungsvertrag ist es den ehemaligen NVA-Angehörigen – im Gegensatz zu früheren Angehörigen der Wehrmacht – nicht gestattet, in der Bundesrepublik ihren letzten Dienstgrad mit dem Anhang „a. D.“ (außer Dienst) zu führen.