Fact #11245 von Dr_Azrael_Tod

Geschrieben: 2013-07-09 10:19:23 in #linux

"Es besteht kein Zugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf die Liste jugendgefährdender Medien (Teile C und D), weil mit Veröffentlichung eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Verletzung der Unversehrtheit der Rechtsordnung droht." - Verwaltungsgericht Köln